Buchungskonditionen Web

BEDINGUNGEN AUTOVERMIETUNG

1. –LIEFERUNG VON AUTOS IM FLUGHAFEN PALMA DE MALLORCA: Für Flughafen abholen, ist es wichtig, eine Vision CAR Flugnummer und Ankunftszeit rechts vor der Abreise geben. Sie können diese Informationen entweder online oder per Telefon. Wenn Sie nicht über diese Informationen zum Zeitpunkt der Buchung, stellen Sie sicher, den Sie melden mindestens 7 Tage vor Reiseantritt, entweder per Email oder per Telefon. Car Vision übernimmt keine Verantwortung, wenn es ein Problem in der Miete, weil er diese Information zur Verfügung gestellt hat, zu spät oder für nicht mit zur Verfügung gestellt.

Lieferpolitik Mopeds und Motorräder des Verkäufers: - Büro - Lieferung von Mopeds und Motorräder in unserer Zentralstelle, die etwa 10 Minuten vom Flughafen entfernt, der Flughafentransfer ist getan Flughafen ist im Preis inbegriffen.

 2 – BESTÄTIGUNG DER RESERVIERUNG: Sobald wir die Verfügbarkeit des Fahrzeugs Kategorie bestätigt, wird Fahrzeugauslieferung immer mindestens die Kategorie, die wir haben bestätigt oder höher sein. Alle Kunden erhalten eine Buchungsbestätigung schriftlich per E-Mail oder Fax zu empfangen. Reservierungen werden in der Regel innerhalb eines Werktages (Montag bis Freitag) verarbeitet.

 3 – NACHT-AUSLIEFERUNG: Lieferungen Nacht zwischen 22.00 und 07.30 Uhr. berechnet 25 -.€, für die Zahlung wird vom Kunden an den Verantwortlichen für die Lieferung des Fahrzeugs zu entrichten. (Diser Betrag ist NICHT im Preis inbegriffen).

4 – FLUGHAFEN PARKEN: Eine Gebühr von bis zu 10,80 -. € für den Flughafen Parkplatz ist für die Lieferung des Fahrzeugs.

5.- MIETBEDINGUNGEN: Der Fahrer muss mindestens 21 Jahre alt sein und seit mindestes einem Jahr eine gültige Fahrerlaubnis haben. Fahrer, die jünger als 23 Jahre sind oder die gültige Fahrerlaubnis nicht älter als 4 Jahre ist, müssen einen Aufschlag von 8.-€ pro Tag bezahlen. Außdem benötigen wir folgende Dokumente: Reisepass oder Personalausweis, Führerschein und eine gültige Kreditkarte.

6.- DIE ZAHLUNGSBEDINGUNGEN SIND: Wir akzeptieren keine EC-Karte, Diners Club, American Express, Postepay oder Barzahlung. Die Kredit-Karte muss den Namen der Person enthalten, welche den Mietvertrag abgeschlossen hat. Die Miete wird von Vision Car durch eine elektronische transaktion zum zeitpunkt der Buchungsbestätigung berechnet.

7.-FAHRZEUGBENUTZUNG: Der Mieter erhaelt das in diesem Vertrag aufgefuehrte Fahrzeug und dessen Zubehoer in einwandfreiem Zustand und er verpflichtet sich diesen Zustand zu erhalten und das Fahrzeug den oeffentlichen Verkehrsregeln entsprechend zu fahren.

Es wird ausdruecklich verboten:

  1. Transportar Personen oder Ware zu befoerdern, wenn dieses eine direkte oder indirekte Untervermietung des Fahrzeuges bedeutet.
  2. Das Fahren des Fahrzeugen durch Personen, die nicht in diesem Vertrag angegeben sind.
  3. Das Fahren des Fahrzeuges in schlechter koerperlicher Verfassung durch Alkoholgenuss, Drogen, Muedigkeit oder Krankheit.
  4. Das Benutzen des Fahrzeuges um andere Fahrzeuge anzuschieben oder abzuschleppen.
  5. Die Teilnahme mit dem Fahrzeugen an sportlichen Pruefungen.
  6. Die Manipulierung oder das Entplomben des Kilometerzaehlers
  7. Die Fahrzeuge duerfen nicht zwischen den Inseln und auch nicht vom und zum Festland bewegt werden.
  8. Die Benutzung eines Abschleppwagens ohne die ausdrueckliche Genehmigung der Vermieterfirma.

Fuer den Fall, dass das Fahrzeug bei illegalen Vorgaengen, oder falls ein anderer Nutzung als vertraglich vereinbart oder falls Beweise einer unueberlegten Fahrweise vorliegen und/oder  gegen das oeffentliche Verkehrsrecht verstossen wird, hat der Vermieter das Recht, das Fahrzeug zurueckzunehmen, ohne dem  Mieter die Resttage zu erstatten.

Aus Gründen der Sauberkeit und der Hygiene in den Fahrzeugen erlaubt VISION CAR keine Tiertransporte mit den Fahrzeugen. Sollte dieses Verbot nicht beachtet werden und das Fahrzeug aus diesem Grund verschmutzt werden, ist VISION CAR berechtigt, eine Gebühr für die Reinigung und das Desinfizieren des Fahrzeugs zu erheben.

8.-FAHRZEUGRUECKGABE: Das Fahrzeug wird an dem im Vertrag vorherbestimmten Ort und Datum zurueckgegeben. Jegliche Aenderung muss vorher von dem Vermieter genehmigt werden. Die Nichteinhaltung dieser Vorschrift berechtigt den Vermieter das Fahrzeug auf juristischem Wege zurueck zu verlangen. Falls das Fahrzeug nicht am Tag und zu der Uhrzeit, die im Vertrag vereinbart sind zurueckgegeben wird, werden die Zusatztage plus Spesen (sofern vorhanden) der Schaden, den diese Aktion VISION CAR verursachen könnten.

In gleicher Weise gibt eine Rückgabe oder Abstellen des Fahrzeugs an einem anderen als dem im Vertrag vereinbarten Ort VISION CAR das Recht zu folgenden Forderungen: einen Mietbetrag entsprechend der Tage, die für die Wiederbeschaffung des Fahrzeugs und seine Bereitstellung für die Vermietung notwendig waren; plus einer Entschädigung in Höhe von 35€ pro Tag für die entstandenen wirtschaftlichen Schäden, außerdem die Kosten für die Verbringung/Abschleppen, Autobahngebühren und für die Bewachung, falls angefallen, bis zu dem Ort, der für die Rückgabe des Fahrzeugs im Vertrag. VISION CAR behält sich das Recht vor, in jedem Falle eines Verschwindens oder einer fehlenden Rückgabe des Fahrzeugs vor den zuständigen Behörden die entsprechenden Schritte einzulegen, wobei auf den Kunden die vollständige Verantwortung für die sich daraus ergebenden juristischen und rechtlichen Folgen entfallen.

Die Fahrzeuge sind unter den gleichen Bedingungen zurückzugeben, unter denen sie abgeholt/übergeben wurden. Der normale Verschleiß wird selbstverständlich akzeptiert. Ist das Fahrzeug zu stark verschmutzt oder innen sehr beschädigt, wird der Anbieter dies gemäß seinen Tarifen in Rechnung stellen. Sie selbst sind für die gründliche Überprüfung des Fahrzeugs bei der Abholung verantwortlich.

9.- VERLÄNGERUNG/ EN DER VERMIETUNG: Sie können Ihre Vermietung mindestens 24 Stunden vor Ablauf Ihres aktuellen Vertrags verlängern. Sie müssen per Telefon oder rufen VISION CAR präsentieren auf dem Gelände vor dem Ende der aktuellen Vertragslaufzeit. Beachten Sie bitte, dass in der Hochsaison (z.B. im Sommer) eine Verlängerung nicht immer möglich ist. Die Verlängerung seines Pachtvertrages ist abhängig von der Verfügbarkeit des Fahrzeugs und nicht um eine Verpflichtung von VISION CAR.

10.-PFLICHTEN¨DES VERMIETERS: Der Vermieter bestaetigt dafuer zu sorgen, dass keine Mechanikfehler am Fahrzeug auftreten, sollte dieses jedoch trotzdem passieren traegt er keine Verantwortung fuer die Schaeden die direkt oder indirect dem Mieter aus diesem Grund entstehen.

Sollte das Fahrzeug eine technische Panne haben, unternimmt der Vermieter alles Mögliche, um eine Reparatur in einer angemessenen Zeit vorzunehmen. Sollte dies nicht möglich sein, stellt er so schnell wie möglich ein Ersatzfahrzeug zur Verfügung. Dabei muss beachtet werden, dass die Zeit für das Ersetzen je nach Uhrzeit der Mitteilung an VISION CAR und dem Ort der Panne variieren kann.

11.-UNFAELLE: Der Mieter sollte wie folgt handeln:

  1. Er soll keine Schuldanerkennung machen
  2. Er soll die kompletten Daten des Unfallgegners aufnehmen, und sie umgehend dem Vermieter zukommen lassen, und auch bei einem schweren Unfall den Vermieter telefonisch benachrichtigen.
  3. Falls der Unfallgegner der Schuldige ist, soll er direkt die zustaendigen Beamten  informieren.
  4. Er soll umgehend die Vermieterfirma benachrichtigen bevor er das Fahrzeug bewegt.

Ein Fahrzeugwechsel ist nur aus technischen Gruenden moeglich und wenn die Reparation innerhalb einer angemessenen Frist nicht moeglich ist, und nur unter technischer Aufsicht des Firmenpersonales. Im Falle eines Unfalles hat der Mieter kein Recht auf Ersatzfahrzeug auch werden ihm die Resttage nicht erstattet.

12.-MIETKOSTEN: Der Mieter akzeptier sowohl die Mietkosten und Steuern (lt. Tarif), sowie auch Strafzettel und juristische Kosten, die durch Nichtbeachten der Strassenverkehrsregeln oder der vom Vermieter aufgestellten Regeln entstehen. Wenn Sie einen Strafzettel während der Mietzeit erhalten, sind Sie für die Bezahlung verantwortlich. Außerdem werden 35€ Bearbeitungsgebühren erhoben.

Der Mieter ist verantwortlich für den Fahrzeugschlüssel und verpflichtet sich, die Kosten zu übernehmen, wenn der Schlüssel verloren geht, verlegt wird oder so beschädigt ist, dass er nicht mehr normal benutzt werden kann. Wir verweisen hiermit auf eines der gängigsten Probleme: Der Schlüssel wird am Swimmingpool oder am Strand nass. Der Chip im Inneren wird dadurch beschädigt und der Schlüssel funktioniert nicht mehr.

Der Anbieter wird den/die Schlüssel in Rechnung stellen, wenn Sie ihn/sie verlieren oder diese(r) schwer beschädigt ist/sind. Wenn Ihnen das Fahrzeug gestohlen wird und die Schlüssel dem Vermieter nicht zurückgegeben werden, wird die Versicherung als nichtig angesehen. Passen Sie gut auf Ihren/Ihre Schlüssel auf, da heutzutage die neuen Fahrzeuge ohne diese nicht gestohlen werden können.

Beschädigte oder geplatzte Reifen, Schäden an Felgen und am Fahrzeugboden sowie beschädigte Scheiben und Rückspiegel gehen zu Lasten des Mieters. Sie können eine entsprechende Versicherung abschließen (siehe ZUSATZVERSICHERUNG).

Wenn Hilfe vom Vermietungsunternehmen angefordert wird (Reparatur von Reifenpannen, Verlust oder Diebstahl des Schlüssels, Tank leer, falscher Kraftstoff getankt etc.) wird, zusätzlich zu den Reparatur- bzw. Kraftstoffkosten eine Anfahrtgebühr von 35 € im Gemeindegebiet von Palma und 65 € in den restlichen Gemeindegebieten erhoben. Diese Leistungen werden nicht von der Zusatzversicherung gedeckt. Die Zeit, die erforderlich ist, um jemanden an den Ort des Zwischenfalls zu schicken, hängt von der Verfügbarkeit des Personals ab und dies hängt wiederum vom Tag, der Uhrzeit und dem Ort des Zwischenfalls ab.

Der Kunde verpflichtet sich, Goldcar auszuzahlen:

Die Belastungen für die Miete des Fahrzeugs, Übergabe und Rücknahme, Versicherungen und Steuern, die in dem gültigen Tarif von VISION CAR  enthalten sind und über die der Kunde zuvor informiert worden ist. Die Anwendung des eingangs vereinbarten Tarifs hängt davon ab, dass die Rückgabe des Fahrzeugs an dem vorgesehenen Ort zum vorgesehenen Datum und Uhrzeit erfolgt. Die Tarife können abhängig von der Saison und von der Niederlassung schwanken, weshalb vor Vertragsabschluss über ein Fahrzeug der Kunde dafür verantwortlich ist, den Tarif, der auf ihn angewendet wird, zu überprüfen. Der Preis für den Kraftstoff gemäß der in diesem Dokument vorgesehenen Kraftstoffpolitik. Alle weiteren Kosten, die gemäß den von VISION CAR angebotenen vertraglichen und kommerziellen Bedingungen auf denKunden angewendet werden. Der Kunde ist damit einverstanden, dass VISION CAR nach Beendigung der Fahrzeugmiete über ein elektronisches Bezahlsystem oder ein anderes Zahlungssystem, ohne ausdrückliche Genehmigung, die durch dieren vertrag entstehenden Unkosten zu begleichen.

13.- VERSICHERUNGEN:

IM PREIS INBEGRIFFEN: Befreiung von Schäden am Fahrzeug mit Franchise von 150 € (CDW / TP), I.V.A., Steuern, lokale Steuern, Diebstahlversicherung und unbegrenzte Kilometerzahl.

NICHT IM PREIS INBEGRIFFEN: Die Unfallversicherung (CDW/TP) beinhaltet nicht Schäden an Reifen, Beschädigungen und Bruch von Scheiben, Rückspiegel, geplatzte, Felgen, Radkappen, Seitenspiegeln, dem Innenraum des Fahrzeugs, Schäden am Boden des Fahrzeugs, Hilfe bei falsch getanktem Kraftstoff, Verlust der Schlüssel, Unterboden, Kupplung, Motor, Ölwanne, Katalysator und Kühler. Außerdem deckt diese Versicherung nicht die Aufladung der Batterie, den Abschleppwagen, Taxifahrten nach einem Unfall, Ausgaben für Ersatzfahrzeuge oder für verlorene Miettage, während das Fahrzeug repariert wird. Oder sonstiger nicht sachgemäßer Gebrauch des Fahrzeugs und/oder seiner Ausstattung.,

OPTIONAL VERSICHERUNG ALLE RISIKEN: Sie können im Bereich EXTRAS eine Versicherung aller Risiken mit reduziertem Franchise, für Beschädigungen und Bruch von Scheiben, Rückspiegel, geplatzte Reifen, beschädigte Reifen und Abschleppwagen abschließen. Preis pro Tag: ab 5 € je nach Modell oder Fahrzeugklasse.

Das gemietete Fahrzeug ist für zivile Haftpflicht, Kaution, Rechtsbeihilfe und Schäden von Dritten durch eine Versicherungspolice, die der Mieter obligatorisch abschließen muss, versichert. Die Eigenbeteiligung des Mieters an Unfallschäden beträgt 300 € für die KategorienA-B-C-D, 350 € für die Kategorien D-F-T-O, 500 € für die KategorienH-J, 1200 € für die Kategorien TR zuzüglich der Kosten von 150 €, die gegebenenfalls durch einen Abschleppwagen verursacht werden (MIT AUSNAHME DER OPTIONENVERSICHERUNG WIRD DIE MINDESTEINIGUNG DER VERMINDERTEN VERSICHERUNG FESTGESETZT). Diese Pflichtversicherung  schließt Schäden,  den Diebstahl des und/oder sonstige andersartige Schäden am Gepäck im Fahrzeug aus. Im Falle eines Unfalls muss sich der Mieter umgehend mit dem Vermieter in Verbindung setzen. Sollte der Fahrer des Fahrzeugs unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehen, haftet er selbst für alle durch den Unfall verursachten Schäden, und nicht die Versicherung.

VERSICHERUNG FÜR SCOOTER UND MOTORRÄDER:

Die Versicherungen für alle Scooter und Motorräder beinhalten eine Eigenbeteiligung an den Schäden (ab 100 €). Diese Eigenbeteiligung variiert je nach Modell und Kategorie. Für das Mieten von Scootern und Motorrädern ist der jeweils adäquate Führerschein für den Hubraum erforderlich. Helme sind im Preis inbegriffen. Für das Mieten eines Scooters ist das Mindestalter 18 Jahre, für Motorräder ab 250 cm³ ist es 21 Jahre und ab 400 cm³ ist es 23 Jahre.

14.- ZUSCHLÄGE FÜR ZUSÄTZLICHE AUSSTATTUNG: Kindersitze (9-18 kg) und Kinderplattformen (18-36 kg) werden ab 3 € pro Tag bis zu einem Maximum von 24 € pro Buchung berechnet. Ein GPS wird ab 5 € pro Tag und bis zu einem Maximum von 27 € pro Buchung berechnet.

15.- ZUSÄTZLICHER FAHRER: Die Versicherung für einen dritten Fahrer beträgt 10 € pro Buchung. Die maximal zulässige Fahrerzahl pro Vertrag ist 3.

16.- FEIERTAGE: An folgenden Tagen wird ein Zuschlag von 25 € pro Buchung erhoben: 1., 6. und 20. Januar, Karfreitag, 1. Mai, 12. Oktober, 1. November, 6. und 8. Dezember, 25. und 26. Dezember. Diese Gebühr muss vor Ort gezahlt werden und ist nicht im Preis inbegriffen.

17.- KRAFTSTOFF: In allen vermieten wird das Fharzeug ihm von vollen Depot geliefert sein, das Fahrzeug muss gleich mit dem Depot del Vollen kraftstoffes zurückgegeben sein. Wenn der Pächter aus manchem Grund das Depot nicht gefüllt hätte, würde das Unternehmen das Fahrzeug und er wird ein zusätzliches Amt von 6 € den Betrag des Kraftstoffes mehr durch den Dienst des Auftankens begreifen.

18.- STORNIERUNGEN: Bis zu 24 h vor der Übergabe des Fahrzeugs impliziert eine Stornierung keinerlei Kosten. Eine Stornierung während der 24 h vor Übergabe des Fahrzeugs impliziert eine Gebühr in Höhe von  1 Tagesmiete. Wenn die Stornierung dadurch erfolgt, dass der Mieter nicht erscheint (No Show) und vorher keine entsprechende Stornierung vorgenommen hat, beträgt die Gebühr 1 Tagesmiete + 28,80 € für Parkplatzkosten am Flughafen (10,80 €) + 1 Arbeitsstunde (18,00 €).

VISION CAR behält sich das Recht ein, die Auslieferung des Fahrzeugs im Falle von Zweifeln an der finanziellen Leistungsfähigkeit des Kunden oder durch negative Vorfälle des Kunden mit VISION CAR in vorigen Mietverträgen.

19.- GERICHTSSTAND: Die Übersetzungen dieser allgemeinen Vertragsbedingungen sind rein informativ und haben in ihrer gesamten Fassung keinen rechtlich verbindlichen Charakter. In diesem Sinne gilt nur die spanische Fassung.

20.- GERICHTSSTAND: Der Mieter erklaert diese Vertragsbedingungen gelesen zu haben und ist mit ihnen einverstanden, wobei beide Parteien dem Gerichtsstand von Palma de Mallorca unterliegen.